Gutachten

Ein Brand stellt immer eine Gefahr für Mensch, Tier und Objekte dar. Einen absoluten Schutz vor einem Schadensfeuer gibt es nicht! Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes jederzeit gerechnet werden muss.
Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für den Betroffenen ein Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.

Brandschutzgutachten nach DIN
beinhalten die bauliche Brandschutzplanung in Form von:
  • Zu- und Durchfahrten sowie Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr
  • den Nachweis der erforderlichen Löschwassermenge sowie den Nachweis der Löschwasserversorgung
  • Bemessung, Lage und Anordnung der Löschwasser-Rückhalteanlagen
  • das System der äußeren und der inneren Abschottungen in Brandabschnitte bzw. Brandbekämpfungsabschnitte sowie das System der Rauchabschnitte mit Angaben über die Lage und Anordnung und zum Verschluss von Öffnungen in abschottenden Bauteilen
  • Lage, Anordnung, Bemessung (ggf. durch rechnerischen Nachweis) und Kennzeichnung der Rettungswege auf dem Baugrundstück und in Gebäuden mit Angaben zur Sicherheitsbeleuchtung, zu automatischen Schiebetüren und zu elektrischen Verriegelungen von Türen
  • die höchstzulässige Zahl der Nutzer der baulichen Anlage
  • Lage und Anordnung haustechnischer Anlagen, insbesondere der Leitungsanlagen, ggf. mit Angaben zum Brandverhalten im Bereich von Rettungswegen
  • Lage und Anordnung der Lüftungsanlagen mit Angaben zur brandschutztechnischen Ausbildung
  • Lage, Anordnung und Bemessung der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen mit Eintragung der Querschnitte bzw. Luftwechselraten sowie der Überdruckanlagen zur Rauchfreihaltung von Rettungswegen
  • die Alarmierungseinrichtungen und die Darstellung der elektro-akustischen Alarmierungsanlage (ELA-Anlage)
  • Lage, Anordnung und ggf. Bemessung von Anlagen, Einrichtungen und Geräten zur Brandbekämpfung (wie Feuerlöschanlagen, Steigeleitungen, Wandhydranten, Schlauchanschlussleitungen, Feuerlöschgeräte) mit
    Angaben zu Schutzbereichen und zur Bevorratung von Sonderlöschmitteln
  • Sicherheitsstromversorgung mit Angaben zur Bemessung und zur Lage und brandschutztechnischen Ausbildung
    des Aufstellraumes, der Ersatzstromversorgungsanlagen (Batterien, Stromerzeugungsaggregate) und zum Funktionserhalt der elektrischen Leitungsanlagen
  • Hydrantenpläne mit Darstellung der Schutzbereiche
  • Lage und Anordnung von Brandmeldeanlagen mit Unterzentralen und Feuerwehrtableaus, Auslösestellen
  • betriebliche Maßnahmen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung sowie zur Rettung von Personen (wie Werkfeuerwehr, Betriebsfeuerwehr, Hausfeuerwehr, Brandschutzordnung, Maßnahmen zur Räumung, Räumungssignale)
  • Angaben darüber, welchen materiellen Anforderungen der Landesbauordnung oder in Vorschriften aufgrund der Landesbauordnung nicht entsprochen wird und welche ausgleichenden Maßnahmen stattdessen
    vorgesehen werden
  • Feuerwehrplane

Erstellung von Brandschutzanalysen

Häufig können aus betrieblichen, technischen oder wirtschaftlichen Gründen bestimmte bauaufsichtliche Anforderungen für den baulichen Brandschutz (z.B. Anordnung von Brandwänden in einem Abstand von 40 m) bei baulichen Anlagen besonderer Art oder Nutzung nicht realisiert werden. Auch die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr ist aufgrund ihrer Personalstärke und Ausrüstung sowie der örtlichen Infrastruktur (z.B. Entfernung und Verkehrsanbindung des Schutzobjektes zur nächsten Feuerwache) nicht unbegrenzt.
Deshalb sind anlagentechnische und organisatorische Brandschutzmaßnahmen (z.B. Einbau von automatischen Feuerlöschanlagen, Einführung einer Brandschutzordnung) erforderlich, um im Rahmen des Brandschutzkonzeptes die Maßnahmen des baulichen und abwehrenden Brandschutzes zu ergänzen und den Brandschutz, zum Beispiel auch bei hohen betrieblichen und baulichen Brandlasten, sicherzustellen.
Ein technisch optimaler und wirtschaftlich sinnvoller Brandschutz kann nur durch schutzzielorientierte und risikogerechte Kombinationen der vorgenannten Maßnahmen im Rahmen eines umfassenden Brandschutzkonzeptes erreicht werden, in dem Brandschutzmaßnahmen aus den nutzungsspezifischen Brandgefahren und Brandauswirkungen sowie den allgemeinen Schutzzielen nach MBO und besonderen Schutzzielen (z.B. Funktionserhalt militärischer Anlagen) abgeleitet sind.

Beschilderungskonzepte

Ein Beschilderungskonzept zur Flucht- und Rettungswegkennzeichnung ist sowohl für Neubauten als auch für Umbauten oder Bestandsbauten zu empfehlen. Vor allem bei älteren Industriegebäuden entspricht die Beschilderung meistens nicht mehr dem Stand der Technik bzw. den berufgenossenschaftlichen Vorschriften. Mit Hilfe des Beschilderungskonzepts soll dem Betreiber eine kostengünstige Lösung geboten werden, die fehlende Beschilderung nachzurüsten und dadurch die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zu erfüllen.

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