Erstellen einer Brandschutzordung Teil A-B-C

Brandschutzordnungen (lt. DIN 14096 Teil A, B und C; BGV A8)
Unsere Brandschutzordnungen haben eine übersichtliche Gliederung, sind vollständig und auf den jeweiligen Personenkreis zugeschnitten.

Dieses Dokument ist eine auf ein bestimmtes Objekt zugeschnittene Zusammenfassung von Regeln und organisatorischen Abläufen für die Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall. Die Brandschutzordnungen lassen sich in drei Teile (A, B und C) gliedern, die sich hinsichtlich der Genauigkeit der enthaltenen Informationen und der Zielgruppe unterscheiden.

Der Teil A besteht aus einer DIN A4 Seite mit Hinweisen für das Verhalten im Brandfall.
Die Teile B und C gehen detaillierter auf die organisatorischen Maßnahmen zur Brandverhütung und dem Verhalten im Brandfall ein. Letzter Teil richtet sich an Personen mit besondern Brandschutzaufgaben.
Eine Brandschutzordnung besteht aus den Teilen A, B- und C.
Teil A (Aushang) richtet sich an alle Personen (z.B.Bewohner, Beschäftigte, Mitarbeiter von Fremdfirmen, Besucher), die sich in einer baulichen Anlage aufhalten.
Teil B (für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben) richtet sich an Personen (z.B Bewohner, Beschäftigte), die sich nicht nur vorübergehend in einer baulichen Anlage aufhalten.
Teil C (für Peronen mit besonderen Brandschutzaufgaben), richtet sich an Personen, denen über ihre allgemeinen Pflichten hinaus besondere Aufgaben im Brandschutz übertragen sind (z.B.Brandsdchutzbeauftragte, Dicherheitsingenieur).

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